Häufig gestellte Fragen

Ein Gutachten ist sinnvoll bei der Inbetriebnahme (Systemabnahme), regelmäßig im Betrieb (Kapazitätsmessung, Wartungsprüfung), vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, bei Schadensfällen und bei Kauf/Verkauf einer bestehenden Anlage. Für Bankfinanzierungen ist ein Bankability-Gutachten in der Regel Pflicht.

Die Kosten hängen von Anlagentyp, -größe, Standort und Gutachtenumfang ab. Wir erstellen auf Anfrage ein individuelles Angebot. In der Regel sind die Gutachtenkosten im Verhältnis zur Anlagengröße und zu den möglichen Risiken (Gewährleistung, Versicherung, Finanzierung) sehr überschaubar.

Bei Havariefällen sind wir kurzfristig – auch außerhalb regulärer Geschäftszeiten – bundesweit einsatzbereit. Standardgutachten werden in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Vor-Ort-Termin übergeben. Schnellere Bearbeitungszeiten sind auf Anfrage möglich.

Ja. Als zertifizierter Sachverständiger und Mitglied im BDSF erstellen wir Gutachten nach anerkannten Standards, die in Gerichtsverfahren, bei Versicherungen und gegenüber Banken anerkannt werden. Auf Anfrage können wir auch als Privatgutachter in Gerichtsverfahren tätig werden.

Wir sind bundesweit tätig. Schwerpunkt ist Bayern und der süddeutsche Raum, aber wir führen Gutachten und Prüfungen in ganz Deutschland durch. Bei zeitkritischen Einsätzen (Havarie) koordinieren wir die schnellstmögliche Vor-Ort-Präsenz.

Weiterführende Informationen und persönliche Beratung

Für Gutachtenanfragen, individuelle Fragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich direkt an Solartechnik Bayern – Ihren zertifizierten Sachverständigen und Gutachter für Batteriespeichersysteme.